Ludwig-Maximilians-Universität München
- Typ:
- Universität
- Standort:
- München
- Gegründet:
- 1472 in Ingolstadt
- Studierende:
- 54.616
- Mitarbeitende:
- 6.793
Ablauf der Exmatrikulation
Die Exmatrikulation an der Ludwig-Maximilians-Universität München wird schriftlich bei der Studentenkanzlei (Sachgebiet 2) beantragt — per Post oder Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang; eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Exmatrikulation in der Regel automatisch zum Semesterende. Für dringende Fälle kann ein persönlicher Termin über das Online-Buchungssystem der Studentenkanzlei vereinbart werden.
Angaben zum Verfahren ohne Gewähr. Verbindlich ist die jeweils zuständige Stelle der Hochschule.
Über Ludwig-Maximilians-Universität München
Die Ludwig-Maximilians-Universität München (54.616 Studenten) ist eine traditionsreiche staatliche Universität und eine der größten Präsenzuniversitäten Deutschlands. Gegründet im Jahr 1472 in Ingolstadt, befindet sich die Universität heute im Herzen Münchens, Bayern, und beschäftigt rund 6.793 Mitarbeiter und Professoren. Die LMU bietet ein breites Spektrum an rund 150 Studiengängen und ermöglicht vielfältige Promotionsmöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Mit einem Jahresbudget von 2,23 Milliarden Euro (2023) - davon 803 Millionen Euro für die Universität und 1,43 Milliarden Euro für das Klinikum - zählt die LMU zu den führenden Forschungsinstitutionen in Deutschland. Die Universität wird von Präsident Matthias H. Tschöp geleitet und ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts staatlich getragen. Sie ist aktiv in diversen nationalen und internationalen Netzwerken wie der Exzellenzstrategie, German U15 und ERASMUS engagiert, was ihren exzellenten Ruf in Lehre und Forschung unterstreicht.
Um sich zu exmatrikulieren nutzen Sie bitte die unten verlinkte Seite zur Exmatrikulation.
Exmatrikulationsantrag
Den offiziellen Antrag zur Exmatrikulation findest du direkt auf der Webseite der Hochschule.
Allgemeiner Ablauf, Fristen und Bescheinigung: Ratgeber zur Exmatrikulation