Studienfach wechseln - bevor Sie exmatrikulieren
Stand: 01. Juni 2026
Allgemeine Information ohne Gewähr - keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung und keine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Verbindlich sind allein die Auskünfte der jeweils zuständigen Stelle.
Etwa 28 Prozent der Bachelor-Studierenden brechen ihr Studium ab, doch ein erheblicher Teil davon wechselt zunächst das Fach und schließt anschließend erfolgreich ab. Ein Fachwechsel ist insbesondere im ersten Studienjahr in der Regel ohne größere formale Hürden möglich und sollte vor einer endgültigen Exmatrikulation geprüft werden. Dieser Ratgeber beschreibt das Verfahren, die BAföG-rechtlichen Folgen und die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.
Wann ein Fachwechsel sinnvoll sein kann
Ein Wechsel ist keine Notlösung, sondern eine reguläre Möglichkeit der Studienorganisation. Häufige Anlässe sind:
- Die Studieninhalte entsprechen nicht den Erwartungen, die bei der Studienwahl bestanden. Dies betrifft vor allem stark formalisierte Studiengänge (etwa Informatik, Mathematik, BWL), in denen der Anteil mathematisch-theoretischer Module unterschätzt wurde.
- Die Arbeitsbelastung ist dauerhaft nicht mit der individuellen Lebenssituation vereinbar, zum Beispiel bei Erwerbstätigkeit oder familiärer Verantwortung.
- Die fachlichen Anforderungen passen nicht zur tatsächlichen Eignung oder Neigung, ohne dass dies auf mangelnde Anstrengung zurückzuführen wäre.
- Die Berufsperspektive im gewählten Fach erweist sich als unattraktiv oder stimmt nicht mit den persönlichen Vorstellungen überein.
- Eine gesundheitliche Veränderung macht den ursprünglich angestrebten Beruf unmöglich (etwa eine erst nach Studienbeginn diagnostizierte Allergie in Laborfächern).
Die drei Wechsel-Varianten
Vor dem Wechsel sollte geklärt werden, welche Variante in Frage kommt. Die Varianten unterscheiden sich erheblich im Aufwand:
| Variante | Beschreibung | Typischer Aufwand |
|---|---|---|
| Interner Wechsel | Wechsel des Studiengangs oder Schwerpunkts an derselben Hochschule. | Formloser Antrag beim Studierendensekretariat, häufig auch in der Rückmeldephase möglich. |
| Hochschulwechsel | Fortsetzung des gleichen Faches an einer anderen Hochschule, in der Regel als Bewerbung in ein höheres Fachsemester. | Reguläre Bewerbung mit Anerkennungsbescheid für bisherige Leistungen. |
| Vollständiger Wechsel | Neues Fach, gegebenenfalls an einer anderen Hochschule. Beginn in der Regel im ersten Fachsemester des neuen Studiengangs. | Reguläre Bewerbung, ggf. mit Numerus clausus oder Eignungsfeststellungsverfahren. |
Formaler Ablauf
- Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung oder der Fachstudienberatung des angestrebten neuen Faches. Dies ist auch Voraussetzung für eine spätere BAföG-Begründung.
- Anerkennungsprüfung: Modulhandbuch des bisherigen und des neuen Studiengangs vergleichen und beim Prüfungsausschuss des neuen Faches einen formellen Anerkennungsbescheid beantragen.
- Bewerbung oder Umschreibung innerhalb der einschlägigen Frist. Für das Wintersemester endet die Bewerbung an vielen Hochschulen am 15. September, für das Sommersemester am 15. März. Die genauen Fristen unterscheiden sich je nach Hochschule.
- BAföG-Amt informieren und einen neuen Antrag mit Begründung des Wechsels einreichen. Der Wechsel ist unverzüglich nach Erkennen des Wechselgrundes vorzunehmen.
- Rückmeldung beziehungsweise Exmatrikulation aus dem alten Studiengang erst nach Annahme im neuen Studiengang.
Anrechnung bisheriger Leistungen
Grundlage der Anrechnung ist die Lissabon-Konvention, die in nahezu allen Landeshochschulgesetzen verankert ist. Leistungen müssen anerkannt werden, sofern kein wesentlicher Unterschied zu den Lernergebnissen der entsprechenden Module des neuen Studiengangs besteht. Die Beweislast für einen wesentlichen Unterschied liegt bei der Hochschule, nicht bei den Studierenden.
In der Praxis werden bei verwandten Fächern (etwa Wechsel von BWL zu VWL, von Informatik zu Wirtschaftsinformatik, von Lehramt zu Bachelor in einem der unterrichteten Fächer) regelmäßig Mathematik-, Statistik- und Methodenmodule sowie Grundlagenvorlesungen anerkannt. Schlechter stehen die Chancen bei stark spezialisierten Pflichtmodulen ohne Entsprechung im neuen Studiengang.
Zuständig ist der Prüfungsausschuss des neuen Studiengangs. Antrag in der Regel formgebunden, häufig vor der ersten Rückmeldung im neuen Fach. Anerkannte Leistungen werden in das neue Fachsemester eingestuft, was sowohl die Studiendauer als auch die BAföG-Förderdauer beeinflusst.
BAföG bei Fachwechsel - die zentrale Frage
Maßgeblich ist § 7 Absatz 3 BAföG. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem wichtigen Grund und einem unabweisbaren Grund. Wann was gilt, hängt vom Zeitpunkt des Wechsels ab:
| Zeitpunkt des Wechsels | Rechtliche Bewertung | Folgen für die Förderung |
|---|---|---|
| Bis Beginn des dritten Fachsemesters | Wichtiger Grund wird gesetzlich vermutet (Vermutungsregel). Begründung nur in Stichworten erforderlich. | Förderung im neuen Fach in voller Höhe. |
| Beginn drittes bis Beginn fünftes Fachsemester | Wichtiger Grund muss schlüssig und nachvollziehbar dargelegt werden (zum Beispiel Neigungswandel, fehlende Eignung). | Förderung in der Regel weiter möglich; Förderung über die Regelstudienzeit hinaus typischerweise nur als verzinsliches Bankdarlehen. |
| Ab dem fünften Fachsemester | Nur noch ein unabweisbarer Grund trägt die Förderung. Beispiel: dauerhafte gesundheitliche Einschränkung, die den Beruf unmöglich macht. | Bei unabweisbarem Grund volle Förderung; ohne diesen entfällt der Anspruch. |
In jedem Fall gilt: Der Wechsel muss unverzüglich nach Erkennen des Wechselgrundes erfolgen. Wer eine längere Zeit weiterstudiert, obwohl der Grund schon bekannt war, verliert den Anspruch, sich auf diesen Grund zu berufen.
Eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten gilt nicht als wichtiger Grund. Auch ein Wechsel allein wegen besserer Studienbedingungen an einer anderen Hochschule wird vom BAföG-Amt regelmäßig nicht anerkannt.
Auswirkung auf die Förderhöchstdauer
Verbrauchte Fachsemester im alten Studiengang werden grundsätzlich auf die Förderhöchstdauer im neuen Studiengang angerechnet. Maßgeblich ist die Entscheidung der Hochschule darüber, wie viele Semester auf den neuen Studiengang anerkannt werden. Werden Leistungen formell anerkannt und das neue Fachsemester entsprechend hochgestuft, verkürzt das die verbleibende Förderdauer im gleichen Maße, in dem es das Studium verkürzt.
Beispiel: Wer nach drei Semestern BWL in den zweiten Fachsemester Wirtschaftsinformatik wechselt (weil ein Semester anerkannt wurde), hat zwei Semester verbraucht und für das verbleibende Wirtschaftsinformatik- Studium die volle Restförderdauer abzüglich dieser zwei Semester zur Verfügung.
Wenn das neue Fach noch unklar ist
Wer mit dem aktuellen Studium unzufrieden ist, aber noch keine konkrete Alternative im Blick hat, sollte vor jeder Wechsel-Entscheidung das Beratungsangebot ausschöpfen. Drei Anlaufstellen sind kostenfrei und ergebnisoffen:
- Zentrale Studienberatung der eigenen Hochschule - vertraut mit den lokalen Wechseloptionen, dem Prüfungsausschuss-Verfahren und den hochschulinternen Fristen.
- Hochschulteam der Agentur für Arbeit - bundesweit vertreten, spezialisiert auf Studienzweifel, Fachwechsel und den Übergang ins Berufsleben. Termine vor Ort, telefonisch oder per Video.
- Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit - offen zugängliche Datenbanken zu Studiengängen, Berufen und Ausbildungsmöglichkeiten.
Zur ersten Eingrenzung möglicher Fächer kann ergänzend das Studienprofil-Quiz auf immatrikulation.org genutzt werden; für den anschließenden Vergleich konkreter Hochschulstandorte ist der Hochschulvergleich eine geeignete Vorbereitung auf das Beratungsgespräch. Beide Werkzeuge ersetzen keine persönliche Beratung, können aber helfen, die für das Gespräch relevanten Fragen vorab zu strukturieren.
Wechsel oder Abbruch - wann ein Schlussstrich sinnvoll ist
Ein Fachwechsel ist nicht in jeder Situation die bessere Option. Wenn dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, eine grundlegend veränderte Lebenssituation oder eine konkrete berufliche Perspektive ohne Hochschulabschluss vorliegen, kann eine Exmatrikulation der ehrlichere Schritt sein. Hinweise dazu finden sich in den Ratgebern Ausbildung nach Studienabbruch und Direkteinstieg in den Beruf. Auch in diesen Fällen gilt: vor der Exmatrikulation Beratung wahrnehmen, weil eine spätere Rückkehr an die Hochschule erheblich aufwendiger ist als ein interner Wechsel.
Quellen
- § 7 BAföG - Erstausbildung, weitere Ausbildung (gesetze-im-internet.de)
- BAföG: Merkblatt Ausbildungsabbruch und Fachrichtungswechsel (Bundesministerium)
- Lissabon-Konvention: Anerkennung von Studienleistungen
- Hochschulteam der Agentur für Arbeit: Beratung bei Studienzweifel
- DZHW: Entwicklung der Studienabbruchquoten in Deutschland
- HRK Modus: Anerkennung von Studienleistungen
Hinweis
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise nach bestem Wissen und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall dar. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei dem BAföG-Amt, der Studienberatung Ihrer Hochschule, der Agentur für Arbeit oder einer Rechtsberaterin.
Häufige Fragen
- Bis wann kann ich das Fach wechseln, ohne BAföG zu verlieren?
- Bei einem erstmaligen Fachwechsel an einer Hochschule wird ein wichtiger Grund bis zum Beginn des dritten Fachsemesters gesetzlich vermutet. Bis zum Beginn des vierten Fachsemesters ist ein Wechsel aus wichtigem Grund in der Regel ebenfalls noch möglich, erfordert aber eine plausible Begründung. Danach wird die Förderung in der Regel nur fortgesetzt, wenn ein unabweisbarer Grund vorliegt.
- Was ist der Unterschied zwischen wichtigem und unabweisbarem Grund?
- Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des bisherigen Studiums nicht mehr zumutbar ist, etwa wegen mangelnder Eignung oder eines grundlegenden Neigungswandels. Ein unabweisbarer Grund schließt jede andere Entscheidung aus, zum Beispiel eine erst nach Studienbeginn eingetretene Behinderung oder eine Allergie, die den Beruf unmöglich macht.
- Werden meine bisherigen Prüfungsleistungen anerkannt?
- Nach der Lissabon-Konvention müssen Hochschulen Leistungen anerkennen, wenn kein wesentlicher Unterschied zu den Lernergebnissen des neuen Studiengangs besteht. Die Beweislast liegt bei der Hochschule. Zuständig ist der Prüfungsausschuss des neuen Studiengangs.
- Verkürzt sich meine BAföG-Förderdauer durch einen Wechsel?
- Die im alten Studiengang verbrauchten Fachsemester werden grundsätzlich auf die Förderhöchstdauer des neuen Studiengangs angerechnet. Werden Leistungen formal anerkannt, reduziert sich die Anrechnung entsprechend. Bei einem Wechsel aus wichtigem Grund nach dem dritten Fachsemester wird die Förderung über die Regelstudienzeit hinaus oft nur als verzinsliches Bankdarlehen geleistet.
- Was ist, wenn ich noch nicht weiß, in welches Fach ich wechseln möchte?
- Wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung Ihrer Hochschule und an das Hochschulteam der Agentur für Arbeit. Beide Angebote sind kostenfrei und ergebnisoffen. Online-Werkzeuge wie das Studienprofil-Quiz auf immatrikulation.org/quiz können eine erste Eingrenzung möglicher Fächer erleichtern.