Zum Inhalt springen
exmatrikulation.org Logo exmatrikulation.org

Werkstudent nach der Exmatrikulation - was sich ändert

Stand: 01. Juni 2026

Allgemeine Information ohne Gewähr - keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung und keine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Verbindlich sind allein die Auskünfte der jeweils zuständigen Stelle.

Der Werkstudentenstatus ist eine sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung, die ausschließlich während eines aktiven Studiums gilt. Voraussetzung ist eine bestehende Immatrikulation an einer Hochschule. Mit dem Tag der Exmatrikulation endet der Status - auch dann, wenn die Beschäftigung selbst unverändert fortgeführt wird.

Der Stichtag - wann genau endet der Status?

Maßgeblich ist das Datum auf der Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule. Ab dem darauf folgenden Tag besteht das Werkstudentenprivileg nicht mehr. Der Wechsel erfolgt taggenau, nicht zum Monatsende.

Bei einer Exmatrikulation aufgrund des bestandenen Abschlusses kann der Status bereits früher enden: Wird das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung schriftlich bekannt gegeben, gilt das Studium zum Ende des entsprechenden Monats als abgeschlossen - unabhängig vom späteren Datum der förmlichen Exmatrikulation. In Zweifelsfällen entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle.

Der Hinweis zur formalen Abmeldung an der Hochschule selbst findet sich im Ratgeber Exmatrikulation beantragen.

Was sich finanziell ändert

Während des Werkstudentenstatus fällt - bei Arbeitszeiten von maximal 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit - nur der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind ausgenommen. Mit dem Wegfall des Status werden alle vier Zweige beitragspflichtig.

Versicherungszweig Werkstudent (Arbeitnehmer-Anteil) Regulärer Arbeitnehmer (Arbeitnehmer-Anteil)
Krankenversicherung 0 % 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (ca. 1,45 %)
Pflegeversicherung 0 % 1,8 % (Kinderlose ab 23: 2,4 %)
Rentenversicherung 9,3 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 0 % 1,3 %
Summe Sozialabgaben (AN) ca. 9,3 % ca. 21,2 %

Hinweis: Hinzu kommt die Lohnsteuer nach individueller Steuerklasse. Diese ist vom Werkstudentenstatus unabhängig und ändert sich allein durch die Exmatrikulation nicht.

Beispielrechnung 2.500 € brutto

Position Werkstudent Regulärer Arbeitnehmer
Bruttogehalt 2.500,00 € 2.500,00 €
Sozialabgaben (AN-Anteil) ca. 232,50 € ca. 530,00 €
Differenz pro Monat ca. 297 € weniger netto nach Exmatrikulation

Die genaue Höhe hängt vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der Steuerklasse und etwaigen Kinderfreibeträgen ab. Eine verbindliche Berechnung liefert die Krankenkasse oder ein Lohnabrechnungsprogramm.

Was Sie tun müssen

  1. Exmatrikulationsbescheinigung anfordern und im Original oder als PDF an die Personalabteilung übermitteln.
  2. Krankenkasse über das Ende des Studiums informieren. Der Wechsel von der studentischen Krankenversicherung in eine andere Versicherungsform wird in der Regel automatisch eingeleitet, sobald der Arbeitgeber die neue Meldung übermittelt.
  3. Bei BAföG-Bezug: Exmatrikulation unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung melden. Die Förderung endet mit dem Ende des Studiums; Überzahlungen müssen zurückerstattet werden.
  4. Bei laufender Familienversicherung über die Eltern: Einkommen prüfen - die Familienversicherung entfällt ab einem regelmäßigen Monatseinkommen über der jeweils geltenden Einkommensgrenze.
  5. Lohnabrechnung des ersten Monats nach Exmatrikulation kontrollieren. Die geänderten Beitragsgruppen müssen ersichtlich sein.

Was Ihr Arbeitgeber tun muss

  1. Abmeldung der bisherigen Beschäftigung mit dem Beitragsgruppenschlüssel für Werkstudenten zum Tag der Exmatrikulation.
  2. Neuanmeldung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab dem Folgetag - oder Anmeldung als Minijob, wenn die Tätigkeit entsprechend reduziert wird.
  3. Berechnung und Abführung der vollen Sozialversicherungsbeiträge ab dem Statuswechsel.
  4. Aufbewahrung der Exmatrikulationsbescheinigung in den Lohnunterlagen.
  5. Spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung muss die Ummeldung erfolgt sein.

Alternative Beschäftigungsformen nach Exmatrikulation

Form Verdienstgrenze Vorteile Nachteile
Minijob bis 603 € / Monat (2026) Keine Sozialabgaben (außer pauschal RV, abwählbar); steuerfrei bei Pauschalversteuerung durch Arbeitgeber. Keine eigene gesetzliche Krankenversicherung; geringe Rentenansprüche; geringes Einkommen.
Midijob (Übergangsbereich) 603,01 € bis 2.000 € / Monat Reduzierte Sozialabgaben bei voller Absicherung in allen Zweigen. Beitrag steigt linear bis zur Obergrenze; oberhalb von 2.000 € voller AN-Anteil.
Vollzeit-Arbeitnehmer keine Grenze Vollständige Absicherung in allen Sozialversicherungszweigen; geregeltes Einkommen. Volle Sozialabgaben (ca. 21 % AN-Anteil); Lohnsteuer nach Steuerklasse.
Selbständigkeit / Freelance keine Grenze Flexibel; keine direkte Lohnsteuerabführung. Eigenständige Kranken- und Altersvorsorge erforderlich; Anmeldung beim Finanzamt; ggf. Gewerbeanmeldung.
Arbeitslosmeldung - Anspruch auf ALG I bei ausreichender Anwartschaftszeit (in der Regel zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten); ggf. ALG II/Bürgergeld. Anspruch entfällt häufig, weil die Werkstudententätigkeit keine Anwartschaft zur Arbeitslosenversicherung aufgebaut hat.

Sonderfälle

Übergangsphase zwischen Bachelor und Master

Beginnt das Masterstudium erst nach mehreren Monaten, besteht in der Zwischenzeit keine Immatrikulation. Das Werkstudentenprivileg gilt in dieser Phase nicht. Eine Beschäftigung wird in dieser Zeit wie eine reguläre Arbeitnehmertätigkeit behandelt - auch wenn die spätere Wiederimmatrikulation bereits feststeht. Für die Familienversicherung in der Krankenversicherung gelten Sonderregelungen: Kurzzeitige Unterbrechungen bis zu drei Monaten sind unschädlich.

Paralleler BAföG-Bezug

BAföG endet mit dem Ende des Studiums. Die Exmatrikulation ist dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitzuteilen. Überzahlte Beträge werden zurückgefordert. Detaillierte Hinweise folgen im Ratgeber zur BAföG-Rückforderung.

Direkter Anschluss an einen neuen Job

Wer unmittelbar nach der Exmatrikulation eine neue Beschäftigung antritt, wird ab dem ersten Arbeitstag als regulärer Arbeitnehmer angemeldet. Der bisherige Arbeitgeber hat ebenfalls abzumelden. Lücken in der Sozialversicherung entstehen nicht, sofern die Anmeldungen zeitnah erfolgen.

Krankheit oder Mutterschutz zum Zeitpunkt der Exmatrikulation

Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit oder ein laufender Mutterschutz beeinflusst den Statuswechsel nicht. Der Versicherungsschutz wechselt entsprechend der neuen Einstufung. Bei Krankengeld- oder Mutterschaftsgeldbezug ist eine Klärung mit der Krankenkasse erforderlich, da sich die Leistungshöhe ändern kann.

Was passiert, wenn niemand meldet?

Wird die Exmatrikulation dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt oder die Ummeldung nicht vorgenommen, werden weiterhin Beiträge nur in der Rentenversicherung abgeführt. Die nicht entrichteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung können rückwirkend nachgefordert werden - bei vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zu 30 Jahre.

Die Nachforderung trifft primär den Arbeitgeber, der Anteil der Beschäftigten kann nur für die letzten drei Monate vom Lohn einbehalten werden. Der Arbeitgeberanteil bleibt voll bestehen. Bei vorsätzlicher Verzögerung droht zudem ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB.

Rechenbeispiel: Bei 2.500 € Brutto und einem nicht abgeführten Anteil von ca. 530 € pro Monat summieren sich allein zwölf Monate auf rund 6.400 € - zuzüglich Säumniszuschlägen.

Quellen

Weiterführend

Hinweis

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise nach bestem Wissen und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall dar. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung, der Minijob-Zentrale, dem Finanzamt oder einer Rechts-/Steuerberaterin.

Häufige Fragen

Endet der Werkstudentenstatus automatisch mit der Exmatrikulation?
Ja. Das Werkstudentenprivileg ist an die Immatrikulation gekoppelt. Mit dem Datum, das auf der Exmatrikulationsbescheinigung steht, entfällt der Status. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich neu einstufen.
Kann ich nach der Exmatrikulation einfach weiterarbeiten?
Ja, das Arbeitsverhältnis selbst läuft weiter. Verändert wird nur der sozialversicherungsrechtliche Status: Statt der reduzierten Beiträge (nur Rentenversicherung) fallen ab dem Folgetag der Exmatrikulation die vollen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Was muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen?
Reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung unverzüglich bei der Personalabteilung ein. Ohne diese Bescheinigung kann der Arbeitgeber die Ummeldung nicht korrekt vornehmen, was rückwirkend zu Nachzahlungen führen kann.
Was passiert, wenn ich nach dem Bachelor auf den Master warte?
In der Zwischenzeit besteht in der Regel keine Immatrikulation. Eine Beschäftigung in diesem Zeitraum gilt nicht mehr als Werkstudententätigkeit. Kurzzeitige Unterbrechungen bis zu drei Monaten zwischen Bachelor und Master sind für die Familienversicherung in der Krankenversicherung unschädlich, nicht jedoch für das Werkstudentenprivileg.
Bleibt meine Krankenversicherung gleich?
Die studentische Krankenversicherung endet ebenfalls mit der Exmatrikulation. Ein Übergangsschutz besteht teilweise bis zum Monatsende. Wer weiter beschäftigt ist, wird in der Regel pflichtversichertes Mitglied über den Arbeitgeber. Klären Sie den Wechsel rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse.
Was droht, wenn die Ummeldung nicht erfolgt?
Bei vorsätzlicher Verzögerung liegt ein Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB vor. Beiträge können bis zu 30 Jahre rückwirkend nachgefordert werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte tragen ein Haftungsrisiko.